Beitragsordnung des RSV 03 Mönchweiler

Aufgrund § 6 der Satzung wird folgende Beitragsordnung erlassen:

§ 1 Mitgliedsbeitrag

Der Jahresbeitrag beträgt für

(1) Familien: 60,– EURO

(2) Erwachsene: 30,– EURO

(3) Jugendliche und Schüler: 18,– EURO

(4) fördernde Mitglieder: mindestens 18,– EURO

§ 2 Familienmitgliedschaft

(1) In einer Familienmitgliedschaft sind die Ehegatten und deren leibliche oder an Kindes statt angenommenen Kinder eingeschlossen.

(2) Für die o.a. Kinder endet diese Mitgliedschaft mit Ablauf des Jahres, in dem das Kind das 18.Lebensjahr vollendet. Mit Beginn des neuen Kalenderjahres geht die Mitgliedschaft automatisch in die eines Erwachsenen über.

(3) In Ausbildung und Studium befindliche junge Erwachsene werden längstens bis zum Erreichen des 23.Lebensjahres auf Nachweis in der Familienmitgliedschaft berücksichtigt.

§ 3 Mitgliedschaft als Schüler / Jugendlicher

(1) Die Mitgliedschaft eines Jugendlichen als Einzelmitglied endet mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Jugendliche das 18.Lebensjahr vollendet. Mit Beginn des neuen Kalenderjahres geht die Mitgliedschaft automatisch in die eines Erwachsenen über.

(2) In Ausbildung und Studium befindliche junge Erwachsene entrichten längstens bis zum Erreichen des 23.Lebensjahres auf Nachweis den Beitrag für Jugendliche.

§ 4 Ermäßigungen und Befreiungen

(1) Junge Erwachsene, die ihren Grundwehrdienst bzw. ihren Zivildienst ableisten, werden für diese Zeit beitragsfrei gestellt.

(2) Der Vorstand kann auf Antrag zur Vermeidung von Härten in Einzelfällen Jahresbeiträge stunden bzw. ganz oder teilweise erlassen.

§ 4 Lizenzen, Startgelder usw.

Lizenzen, Startgelder und weiter anfallende Kosten für die Mitglieder, die bei der Ausübung des Sports anfallen, werden vom Verein nicht übernommen. Über eine rückwirkende Ausbezahlung wird vom Vorstand abgestimmt  

Diese Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 10. Juni 2003 beschlossen.